27.10.2021
Die neue Pflegereform sieht finanzielle Entlastungen für Pflegebedürftige ab Pflegegrad 2 vor, die in den eigenen vier Wänden durch einen Pflegedienst versorgt werden. Ab dem 01.01.2022 werden Beträge für Pflegesachleistungen und Kurzzeitpflege erhöht.
Pflegesachleistungen werden um 5% erhöht:
Pflegegrad 2: 724,00 € statt bisher 689 €
Pflegegrad 3: 1.363,00 € statt bisher 1.298 €
Pflegegrad 4: 1.693,00 € statt bisher 1.612,00 €
Pflegegrad 5: 2.095 € statt bisher 1.995,00 €
Die Leistungen der Kurzzeitpflege steigen um 10% von 1.612,00 € pro Kalenderjahr auf 1.774,00 € pro Kalenderjahr.
Um die Anhebung zu erhalten, müssen pflegebedürftige Menschen keinen separaten Antrag stellen.
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