Härtefallregelung für Haushalte, die mit Pellets, Heizöl oder Flüssiggas heizen
05.05.2023

Haushalte, von nicht-leitungsgebundenen Energieträgern (z.B. Öl, Pellets) können ab dem 04.05.2023 einen Antrag stellen. Über einen Online-Rechner wird zuvor ermittelt, ob eine Antragstellung in Frage kommt. Den Link finden Sie am unteren Textabschnitt.
Wenn die Berechnung einen Erstattungsantrag ergibt, haben Sie sofort im Anschluss die Möglichkeit, den Antrag zu stellen.


Online-Rechner zur Härtefallregelung
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