Seniorenkreise und Seniorengymnastikgruppen

Anerkennung und Zuschussgewährung

Sie haben Interesse daran, einen Seniorenkreis und/oder eine Seniorengymnastikgruppe mit gleichgesinnten Mitmenschen ins Leben zu rufen oder Sie gehören bereits einem von beiden (oder beidem!) an und fragen sich, ob der Landkreis Wolfenbüttel hierfür vielleicht Zuschüsse gewährt?

Dann setzen Sie sich bitte mit der zuständigen Mitarbeiterin des Landkreises Wolfenbüttel in Verbindung. Bei ihr erhalten Sie Informationen über die Voraussetzung zur Anerkennung von Seniorenkreisen und Seniorengymnastikgruppen und der damit verbundenen Zuschussgewährung.

Wo: Beim Amt für Arbeit und Soziales des Landkreises Wolfenbüttel, Harztorwall 25, 38300 Wolfenbüttel
Wann: Allgemeine Öffnungszeiten Montag bis Freitag 8.00-12.30 Uhr und außerdem: Montag 14.00-16.00 Uhr, Donnerstag 14.00-18.00 Uhr
Ansprechpartnerin: Frau Kanter-Kerseboom
Tel. 05331-84-843
E-Mail: s.kanter-kerseboom@lk-wf.de